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Impressumspflicht für Ihre Internetpräsentation - Anforderungen für das Impressum der Webseite

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist ein oft vernachlässigtes "Muß" für die Web- seiten. Wenn Sie sich als Unternehmen mit einer eigenen Website im Internet präsentieren, sind Sie gem. TDG und TDDSG bereits seit Januar 2002 verpflichtet, dem Besucher entsprechende Anbieter- kennzeichnungen im Impressum der Webseite zu erschließen. Lassen Sie die Präsentation "im Hause" durch einen eigenen Mitarbeiter (Webmaster oder Webdesigner) umsetzen, so sind Sie für die Einhal- tung der Rechtsvorschriften (Impressumspflicht) "ohne Einschränkun- gen" selbst verantwortlich.

Wird die Homepage allerdings durch einen externen Dienstleister gegen entsprechendes Entgelt umgesetzt, so gehört es zu den ver- traglichen Nebenpflichten des Dienstleisters, Sie auf die rechtliche Situation, sprich auf die Anforderungen im Impressum aufmerksam zu machen, damit Sie Ihrer Impressumspflicht nachkommen. Allerdings können Sie keine vollwertige Rechtsberatung von Ihrer Internetagentur erwarten, dies ist den entsprechenden Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Krux an der Sache ist, dass Internetagenturen keinen Befähig- ungsnachweis erbringen müssen - wie z.B. ein Metzgermeister, der ohne Meisterprüfung kein eigenes Geschäft betreiben darf. Obwohl es Berufsausbildungen im IT-Bereich gibt, bei denen das Wissen über entsprechende Datenschutzbestimmungen vermittelt wird, kann jeder, der das Wort "Internet" schon mal gehört hat, als Webdesign- Agentur, Webmaster, Webdesigner, etc. auftreten.

Schauen Sie sich deshalb die Internetseiten, vor allem die Einhaltung der Impressumspflicht des Webdesigners, den Sie evtl. beauftragen wollen und vor allem die bereits realisierten Referenzseiten des Dienstleisters genau an. In den letzten 2 Jahren haben etliche Webdesigner und Agenturen "Ihre" Seiten nachgebessert - aber wohl die Seiten Ihrer Kunden vergessen!

Wir stellen auch heute noch fest, dass dieses Thema "Anforderungen im Impressum" vor allem von den kleineren Unternehmen massiv vernachlässigt wird, darum haben wir Ihnen nachfolgend einige weiterführende Links zu diesem Thema zusammengestellt:

Gesamtausgabe des Telemediengesetzes (TMG)
http://www.bundesrecht.juris.de/tmg/index.html

Allgemeines zum Thema Datenschutz
http://www.datenschutz.de/info-material/selbsthilfe

Digi-Info bietet einen kostenlosen Webimpressum-Assistenten, mit dem man in nur wenigen Schritten ein Impressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen erstellen kann.
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

Kanzlei Härting bietet eine FAQ zur Impressumspflicht mit knappen und treffenden Antworten auf die wichtigsten Fragen
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm

Rechtsanwälte Beckmann und Norda mit umfassendem Wissen zum Thema Recht im Internet mit einer umfassenden Sammlung einschlägiger Urteile
http://www.beckmannundnorda.de/wissen.html

Tipps zu Rechtsfragen im WWW
und einschlägige Urteile zum Impressum / Impressumspflicht
http://www.bestviewed.de/recht/

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